Newsletter 1 | 2025

Liebe Mitglieder

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Gerne informieren wir Sie über folgende Ereignisse und Entwicklungen zum SchKG:

Jahresversammlung 2025

Die diesjährige Jahresversammlung findet am Donnerstag, 4. September 2025, ab 16.45 Uhr, wieder in Bern statt. Die Einladung werden Sie (per E-Mail) im Mai oder Juni 2025 erhalten. Wir freuen uns, wenn Sie teilnehmen und bitten um Anmeldung (Link).

Franco Lorandi wird aus dem Vorstand ausscheiden. Als neues Mitglied des Vorstandes schlägt der Vorstand der Versammlung Antonia Mottironi und Bogdan Todic zur Wahl vor.

Neben den immer sehr interessanten Ausführungen von Philipp Weber zu den Gesetzgebungsprojekten im SchKG und Rodrigo Rodriguez zum internationalen Recht findet wieder ein Paneldiskussion statt. Diese hat Fragen zur Abtretung gemäss Art. 260 SchKG zum Gegenstand. Es diskutieren: Sophie Thorens-Aladjem (Optik des Gerichts); Carmen Göschi (Sichtweise des Konkursamtes) und Denise Jagmetti (Optik der Rechtsvertretung des Abtretungsgläubigers). Wir freuen uns wie immer auf Ihre rege Beteiligung an der Diskussion!

Aktuelle Übersicht über die (vielen) SchKG-relevanten Gesetzgebungsprojekte

Übersicht

Unserer Webseite können Sie mit den «News aus Bern» eine hervorragende Übersicht über den Stand der noch immer zahlreichen SchKG-relevanten Gesetzgebungsvorhaben entnehmen (Link). Unser Vorstandsmitglied, Philipp Weber (Bundesamt für Justiz) hat die Übersicht gerade auf den neusten Stand gebracht. Wir danken ihm für diesen tollen Service herzlich!

Botschaft Schuldensanierung für Privatpersonen

Mitte Januar 2025 hat der Bundesrat die Botschaft samt Gesetzesentwurf für zwei besondere Verfahren zur Sanierung von natürlichen Personen erstattet (vereinfachtes Nachlassverfahren [Art. 331a ff. E-SchKG] sowie Sanierungskonkursverfahren [Art. 337 ff. E-SchKG]; Link). Zudem schlägt er zur Anerkennung ausländischer Restschuldbefreiungsverfahren Ergänzungen im IPRG vor (Art. 174a, Art. 175a E-IPRG).

Anhörung zur InsV-FINMA

Im Oktober 2024 hat die FINMA die Anhörung zu ihrem Entwurf für eine Insolvenzverordnung im Finanzmarktrecht (E InsV-FINMA) eröffnet (Link; Entwurf, Erläuterungsbericht). Die Anhörung dauerte bis 9. Dezember 2024. Das Inkrafttreten ist zurzeit per 1. Juli 2025 vorgesehen, wobei ab dann das neue Regime auch auf hängige Verfahren zur Anwendung kommt (Art. 49 E-InsV-FINMA).

Inkrafttreten bereits beschlossener Gesetzesänderungen

Per 1.1.2025 sind insbesondere folgende Bestimmungen in Kraft getreten:

Neue Weisung Nr. 11 und Information Nr. 24 der Oberaufsicht SchKG

Die Oberaufsicht Schuldbetreibung und Konkurs hat zu den SchKG-Änderungen am 7. November 2024 eine Information Nr. 24 (Link) und zur Prüfung der Einhaltung von Art. 64a Abs. 2 KVG am 29. April 2024 die Weisung Nr. 11 erlassen (Link).

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Per Newsletter informieren wir Sie zweimal pro Jahr. Wenn Sie uns auf LinkedIn folgen, dann sind Sie toujours à jour.

Daten zu den Konkurs- und Nachlassverfahren

Gemäss den Daten der Creditreform nahmen die Konkursverfahren 2024 um rund 11% auf 20’285 zu – dies ist ein Rekordwert. Überproportional stiegen diese bei den juristischen Personen (15%), während die Zunahme bei den natürlichen Personen (inkl. Verfahren gegen ausgeschlagene oder überschuldete Erbschaften) rund 6.2% betrug (Link).

Das BfS (erhebt und) publiziert zu den Nachlassverfahren unverändert keine Daten. AlvarezMarsal erhebt seit 2019 Daten zu Nachlassverfahren über juristische Personen. Ihre neuste Studie ist gerade erschienen (Link). Die Anzahl der Nachlassverfahren hat 2023 (wenn auch auf sehr tiefem Niveau) merklich zugenommen. Mehr als die Hälfte der Nachlassstundungen wurden «still» genehmigt. Die Sanierungsquote von 36% (Sanierung des Rechtsträgers) bzw. 42% (Sanierung des Geschäfts) bewegt sich im Rahmen der vorangehenden vier Jahre.

SchKG-Preis für vorzügliche Arbeiten 2023/2024

Wir vergeben auch dieses Jahr wieder zwei Preise für vorzügliche Arbeiten auf dem Gebiet des SchKG, welche in den Jahren 2023/2024 publiziert wurden. Der Autor/die Autorin darf im Zeitpunkt der Publikation der Arbeit das 35. Altersjahr noch nicht überschritten haben; für Dissertationen und Habilitationen gilt keine Altersgrenze. Arbeiten sind bis am 1. Juni 2025 beim Jurypräsidenten, Prof. Isaak Meier, einzureichen.

Neuere bundesgerichtliche Rechtsprechung zum SchKG

Gerne machen wir Sie auf folgende Bundesgerichtsentscheide (BGE, BGer) in SchKG-Belangen aufmerksam, welche seit unserem letzten Newsletter (vom Juli 2024) ergangen sind (Hinweis: mit * markierte Entscheide folgen in der amtlichen Sammlung):

Wann eine Frist, die nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmt ist, (i.S.v. Art. 142 Abs. 2 ZPO) «zu laufen begann» (in casu ging es um die Dreimonatsfrist der Klagebewilligung; Art. 209 Abs. 3 ZPO), regelt BGer 5A_691/2023*.

BGer 5A_245/2024* behandelt Fragen im Verfahren um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte (i.S.v. Art. 8a Abs. 3 SchKG).

Wie ein Gläubiger das Betreibungsbegehren abfassen muss, wenn er die unverteilte Erbschaft betreiben will (Art. 49 SchKG), hat BGer 5A_446/2024* zum Gegenstand.

Welche Kosten vom Betreibungsamt (insbesondere für die Zustellung) in Rechnung gestellt werden dürften, wird in BGE 150 III 223 geklärt.

In der Rechtsöffnung für periodische Unterhaltsbeiträge findet zur Bestimmung des Streitwertes keine Kapitalisierung zukünftiger Beiträge statt; massgeblich ist der im Rechtsöffnungsbegehren genannte Betrag. Der Unterhaltsvertrag (in casu der Passus «Abschluss der Ausbildung» eines Kindes) darf vom Rechtsöffnungsgericht nicht i.S.v. Art. 18 OR ausgelegt werden. BGer 4A_151/2024*

Gemäss BGer 4A_637/2024* stellt das Urteil auf definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts keinen definitiven Rechtsöffnungstitel dar und eine vollstreckbare öffentliche Urkunde (i.S. der ZPO) des Schuldners taugt nicht als (definitiver) Rechtsöffnungstitel gegen den Dritteigentümer

Sichert ein sicherungsübereigneter Schuldbrief eine Steuerforderung, so kann für Forderung und Pfandrecht nur provisorische Rechtsöffnung erteilt werden. BGer 4A_436/2024*

Im Rechtsöffnungsverfahren tritt der Aktenschluss grundsätzlich nach einmaliger Äusserung ein. Die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels muss eine seltene Ausnahme bleiben. BGE 150 III 209

BGer 4A_61/2023* klärt, dass die 20-tägige Frist zur Einleitung der Aberkennungsklage (i.S.v. Art. 83 Abs. 2 SchKG) des Schuldners bereits mit der Mitteilung des Dispositivs des (unbegründeten) erstinstanzlichen Entscheids um provisorische Rechtsöffnung beginnt.

Sparguthaben auf Sozialversicherungsleistungen, welche selbst unpfändbar sind (Art. 92 Abs. 1 Ziff. 9a SchKG), sind gemäss BGer 5A_253/2024* pfändbar.

BGer 5A_146/2024* befasst sich mit verschiedenen Fragen, wenn eine Revisionsstelle dem Konkursgericht die Überschuldung der schuldnerischen Gesellschaft (i.S.v. Art. 725b Abs. 3 und 4 i.V.m. Art. 729c OR) anzeigt.

Mit den Folgen, wenn die Konkursverwaltung von der Möglichkeit gemäss Art. 211 Abs. 2 SchKG (Erfüllung von Verbindlichkeiten aus zweiseitigen Verträgen) keinen Gebrauch macht, befasst sich BGer 5A_587/2024.

Die Kosten der Verwertung von Pfandgegenständen sind bei der Festlegung der Höhe der Sicherheitsleistung gemäss Art. 230 Abs. 2 SchKG nicht zu berücksichtigen. Die Verfügung, mit welcher die Beschwerdeinstanz neu über die festgesetzte Sicherheit entscheidet, ist nicht nur dem Beschwerdeführer, sondern allen Gläubigern zu eröffnen. BGer 5A_376/2024*

Kantonale Entscheide über die Kollokation in Schuldbetreibung und Konkurs unterstehen auch dann der Beschwerde in Zivilsachen, wenn es um öffentlich-rechtliche Forderung geht. BGer 5A_137/2024*

Unter welchen Voraussetzungen ein Einspracheentscheid, welcher das auf der Grundlage von Art. 642 ital. ZPO erlassene «decreto ingiuntivo» bestätigt, eine Entscheidung i.S.v. Art. 32 LugÜ darstellt, ist BGer 5A_94/2024* zu entnehmen.

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Neuere Publikationen zum SchKG

Eine Zusammenstellung aller Publikationen zum SchKG können Sie jeweils der ZZZ entnehmen. Gerne machen wir Sie auf folgende in letzter Zeit neu erschienenen Bücher und Arbeiten aufmerksam:

  • Die kürzlich erschienene dritte Auflage des Commentaire Pratique zu den Actions Civiles enthält in Band I ausführliche Darstellungen zu einer Vielzahl von SchKG-Klagen (Link).
  • Marlen Stöckli, Die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen während der Nachlassstundung (Dissertation Uni Freiburg, 2024; Link)
  • Eine interessante Analyse der Dauer der Verfahren vor Bundesgericht finden Sie bei Florian Geering/Una Schamberger, Dauert das noch lange? (Link; S. 109-121)
  • Alexander Salamon, Sanierung von Versicherungsunternehmen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz, Diss. 2024 (Link)
  • Die dritte Auflage des KUKO SchKG erscheint Ende Februar 2025 (Link).

Weiterbildungsveranstaltungen zum SchKG

Folgende Weiterbildungsveranstaltungen zum SchKG sind zurzeit bekannt:

  • März 2025: Droit des Poursuites 2025, Schulthess Forum, Webinar (Link)
  • März 2025: Seminar der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz, in Baden (Link
  • 8. Mai 2025: Forum SchKG, Zürich (Link)
  • Mai 2025: Séminaire de formation der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz, in Lausanne (Link)
  • 11. Juni 2025: Schweizerische Tagung zum Wirtschaftsstrafrecht, Schwerpunktthema Insolvenzstrafrecht (save the date – Link)
  • Juni 2025: Zürcher Tagung zum SchKG (save the date – Link)
  • September 2025: SchKG-Tagung der Uni St. Gallen, in Luzern (save the date – Link)
  • Dezember 2025: Forum SchKG, Zürich (Link)

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Für den Vorstand

Franco Lorandi

Newsletter 1 | 2024

Liebe Mitglieder
Liebe Kolleginnen und Kollegen

Gerne informieren wir Sie über folgende Ereignisse und Entwicklungen zum SchKG:

 

Jahresversammlung 2024
Die diesjährige Jahresversammlung findet am Donnerstag, 29. August 2024, ab16.45 Uhr, wieder in Bern. Die Anmeldung haben Sie (per E-Mail) am 6. Juni 2024 erhalten. Wir freuen uns, wenn Sie teilnehmen und bitten um Anmeldung (Link).

Isabelle Chabloz (Präsidentin) und Tanja Luginbühl (Mitglied) werden leider aus dem Vorstand ausscheiden. Als neues Mitglied des Vorstandes schlägt der Vorstand der Versammlung Roman Graf zur Wahl vor.

Neben den immer sehr interessanten Ausführungen von Philipp Weber zu den Gesetzgebungsprojekten im SchKG und Rodrigo Rodriguez zum internationalen Recht findet wieder ein Paneldiskussion statt zu zehn Jahre «neues Sanierungsrecht». Es diskutieren Carmela Frei (Optik des Nachlassgerichts), Eugen Fritschi (Optik des Sachwalters) und Peter Pirkl (Optik des Vertreters der Nachlassschuldnerin). Wir freuen uns auf Ihre rege Beteiligung an der Diskussion!

Aktuelle Übersicht über die (vielen) SchKG-relevanten Gesetzgebungsprojekte
Unserer Webseite können Sie in neuer Form und Design eine hervorragende Übersicht über den Stand der noch immer zahlreichen SchKG-relevanten Gesetzgebungsvorhaben entnehmen (Link). Unser Vorstandsmitglied, Philipp Weber (Bundesamt für Justiz) hat die Übersicht gerade auf den neusten Stand gebracht. Wir danken ihm für diesen tollen Service herzlich!

Inkrafttreten bereits beschlossener Gesetzesänderungen
Per 1.7.2024 ist Art. 93 Abs. 4 SchKG in Kraft getreten, gemäss welcher Bestimmung das Betreibungsamt auf Antrag des Schuldners bei einer Einkommenspfändung den Arbeitgeber anweist, für die Bezahlung der laufenden Krankenkassenprämien einen entsprechenden Betrag ans Amt zu überweisen.

Per 1.1.2025 treten u.a. folgende Bestimmungen in Kraft:

  • SchKG: Art. 11 Abs. 2 und 3, Art. 43 Ziff. 1 und 1bis, Art. 56 Abs. 2, Art. 222a sowie Art. 230 Abs. 2
  • OR: Art. 684a, Art. 727a Abs. 2 und 2bis,, Art. 928b Abs. 3
  • HRegV: Art. 62 Abs. 5 und 6
  • DBG: Art. 112 Abs. 4
  • StGB: Art. 67/76a
  • KVG: Art. 64a Abs. 2

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Neubesetzungen am Bundesgericht
Im Zusammenhang mit der Wahl neuer Mitglieder des Bundesgerichts wechseln die beiden bisherigen Bundesrichter, Christian Denys und Christoph Hurni, per 1. Januar 2025 in die Erste Zivilrechtliche Abteilung. Diese behandelt seit Anfang 2024 die Verfahren um (provisorische oder definitive) Rechtsöffnung.

Statistische Daten zu den Konkursdividenden
Entsprechend der Weisung Nr. 10 der Oberaufsicht SchKG werden ab 1. Januar 2025 auch die an die Konkursgläubiger ausgerichteten Dividenden statisch erfasst.

Neuere Publikationen zum SchKG
Eine Zusammenstellung aller Publikationen zum SchKG können Sie jeweils der ZZZ entnehmen. Gerne machen wir Sie auf folgende in letzter Zeit neu erschienenen Bücher und Arbeiten aufmerksam:

  • Jonas Stähli, Die aktive uneigentliche notwendige Streitgenossenschaft nach Art. 260 SchKG in der ZPO (St. Galler Dissertation; Link)
  • Roland Fischer, Teilkollektive Sanierungsverfahren in der Schweiz (Link)
  • Stefania de Paola, Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (als pdf erhältlich – Link)
  • Amrita Stella Matic, «Pre-Pack» – eine anfechtungssichere Transaktion während der Nachlassstundung im schweizerischen Sanierungsrecht (als pdf kostenlos erhältlich – Link)
  • Kurzkommentar zur VZG (2. Auflage – Link)
  • Jolanta Kren Kostkiewicz, Schuldbetreibungs-& Konkursrecht (4. Auflage – Link)
  • Hansjörg Peter, Introduction au droit des poursuites et des faillites (Link)

Weiterbildungsveranstaltungen zum SchKG
Folgende Weiterbildungsveranstaltungen zum SchKG sind zurzeit bekannt:

  • 4. September 2024: Weiterbildungsveranstaltung der Universität Lausanne, in Lausanne (Link)
  • 17. September 2024: Weiterbildungsveranstaltung der Universität St. Gallen, in Luzern (Link)
  • 20. September 2024: Seminar zum SchKG in Lausanne (Link)

Zudem machen wir Sie sehr gerne auch auf die CIVPRO-Tagung der Universität Bern vom 6. September 2024 zu Knackpunkten der ZPO-Revision aufmerksam (Link). Als Mitglied der SchKG-Vereinigung erhalten Sie übrigens eine Ermässigung auf den Tagungsbeitrag.
Es ist uns ein Anliegen, Sie als Mitglieder mehrmals jährlich über SchKG-relevante Entwicklungen zu informieren. Ihre Anregungen, Verbesserungsvorschläge oder Kritik zum Newsletter oder zu den Tätigkeiten unseres Vereins interessieren uns! Bitte richten Sie diese an Franco Lorandi.
Für den Vorstand
Franco Lorandi

Newsletter 2 | 2023

Liebe Mitglieder
Liebe Kolleginnen und Kollegen

Gerne informieren wir Sie über folgende Ereignisse und Entwicklungen zum SchKG:

 

Jahresversammlung 2023

Die Jahresversammlung fand am 29. August 2023 in Bern statt und war gut besucht. Einige Impressionen können Sie unserer Webseite entnehmen (Link). Die Paneldiskussion zu verschiedenen bereits beschlossenen (aber teilweise noch nicht in Kraft gesetzten) Gesetzesänderungen war interessant und verlief lebhaft. Sie können die Diskussion im Dezemberheft der ZZZ nachlesen.

Aus dem Vorstand zurückgetreten sind Olivier Hari und David Rüetschi. Wir danken beiden für ihr langjähriges und wertvolles Wirken für unsere Vereinigung! Neu in den Vorstand gewählt wurden Stéphanie Oneyser und Philipp Weber. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
Aktuelle Übersicht über die (vielen) SchKG-relevanten Gesetzgebungsprojekte

Unserer Webseite können Sie eine hervorragende Übersicht über den Stand der zahlreichen SchKG-relevanten Gesetzgebungsvorhaben entnehmen (Link). Philipp Weber vom Bundesamt für Justiz hat die Übersicht gerade wieder auf den neusten Stand gebracht. Wir danken ihm für diesen tollen Service herzlich!

Inkrafttreten bereits beschlossener Gesetzesänderungen

Per 1.1.2024 tritt das revidierte VAG in Kraft. Es enthält namentlich in den Art. 52a ff. VAG neue Bestimmungen über die Sanierung von Versicherungsunternehmen (Link).

Per 1.1.2025 tritt die ZPO-Revision und damit Art. 56 Abs. 2 SchKG in Kraft.

Noch nicht festgesetzt hat der Bundesrat, wann die Änderungen von Art. 43 Ziff. 1 und 1bis SchKG sowie Art. 93 Abs. 4 SchKG und Art. 64a Abs. 2 KVG in Kraft treten. Mit einem Entscheid ist für Anfang November 2023 zu rechnen.

Folgen Sie uns auf LinkedIn – und bleiben Sie gut informiert!

Per Newsletter informieren wir Sie zwei- bis dreimal pro Jahr. Wenn Sie uns auf LinkedIn folgen, dann sind Sie das ganze Jahr über immer à jour.

Neuere bundesgerichtliche Rechtsprechung zum SchKG

Seit unserem letzten Newsletter vom Februar 2023 sind einige Entscheide des Bundesgerichts ergangen, welche in der amtlichen Sammlung (BGE) erschienen oder zur Aufnahme vorgesehen sind. Sie finden diese unten in der grauen Box.

Neuere Publikationen zum SchKG

Eine Zusammenstellung aller Publikationen, welche in den letzten drei Monaten zum SchKG erschienen sind, können Sie jeweils der ZZZ entnehmen.

Weiterbildungsveranstaltungen zum SchKG

Wir möchten Sie auf folgende (zurzeit bekannte) Weiterbildungsveranstaltungen zum SchKG hinweisen, welche alle Ihr Interesse verdienen:

  • 24. Oktober 2023: Schulthess Forum Kreditfinanzierung (Link) mit Themen zur Restrukturierung
  • 15. November 2023: Weiterbildungsveranstaltung des Verbandes der Kantone LU, NW, OW, UR (Link)
  • 5. Dezember 2023: Schulthess Forum Das Unternehmen in der Krise in Zürich (Link)
  • 19. März 2024: Weiterbildungsveranstaltung der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz, Trafo Baden – save the date
  • 13. Juni 2024: Update zum SchKG, Stiftung für Juristische Weiterbildung, Zürich – save the date

Kantonale Entscheide zum SchKG

Wenn Sie in Ihrer Praxis aktuelle kantonale Entscheide zu Fragen des SchKG erhalten bzw. erlassen, dann lassen Sie uns diese bitte zukommen (Franco Lorandi) – wir werden schauen, dass diese veröffentlicht werden können.
Es ist uns ein Anliegen, Sie als Mitglieder mehrmals jährlich über SchKG-relevante Entwicklungen zu informieren. Ihre Anregungen, Verbesserungsvorschläge oder Kritik zum Newsletter oder zu den Tätigkeiten unseres Vereins interessieren uns! Bitte richten Sie diese an Franco Lorandi.
Für den Vorstand
Franco Lorandi

Newsletter 1 | 2023

Liebe Mitglieder
Liebe Kolleginnen und Kollegen

Gerne informieren wir Sie über folgende Ereignisse und Entwicklungen zum SchKG:

Jahresversammlung 2023 (save the date)
Die nächste Jahresversammlung findet am Dienstag, 29. August 2023 (ab 16 Uhr) in Bern statt. Bitte reservieren Sie sich dieses Datum schon einmal. Die Einladung wird noch folgen.

Folgen Sie uns auf LinkedIn – und bleiben Sie gut informiert!
Per Newsletter informieren wir Sie zwei- bis dreimal pro Jahr. Wenn Sie uns auf LinkedIn folgen, dann sind Sie das ganze Jahr über immer à jour.

Per 1. Januar 2023 in Kraft getretene Bestimmungen
SchKG
Geändert bzw. neu in Kraft gesetzt wurden folgende Bestimmungen des SchKG: Art. 173a Abs. 2, Art. 173b Abs. 2, Art. 285 Abs. 4, Art. 293a Abs. 2, Art. 295 Abs. 4, Art. 319 Abs. 1, Art. 334 Abs. 4).

Bankeninsolvenzrecht
Das BankG wurde, namentlich was das Insolvenzrecht angeht, über weite Strecken geändert. Die einzelnen Änderungen sind im BBl. 2021 3001 ff. ersichtlich.

In Bezug auf Unternehmen, welche ohne Bankbewilligung eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben, hat ein Konzeptwechsel stattgefunden (vgl. Botschaft 6413 f.). Der Konkurszuständigkeit der FINMA unterstehen nur noch Schuldner, die über die erforderliche Bewilligung der FINMA verfügen (Art. 173b Abs. 2 SchKG).

Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht hat eine umfassende Revision erfahren. Aus insolvenzrechtlicher Sicht ist insbesondere auf die Art. 716a Abs. 1 Ziff. 7, Art. 725 Abs. 2 und Art. 725a Abs. 3 OR hinzuweisen, welche auf die Nachlassstundung Bezug nehmen.

Später in Kraft tretende Bestimmungen
Aller Voraussicht nach per 1. Januar 2024 ausser Kraft gesetzt werden Art. 43 Ziff. 1 und 1bis SchKG, womit neu auch für öffentlich-rechtliche Forderungen auf Konkurs zu betreiben ist, wenn der Schuldner dieser Betreibungsart unterliegt (Art. 39 SchKG). Angesichts der Vielzahl von Betreibungen für öffentlichrechtliche Forderungen wird dies (soweit juristische Personen als Schuldner betroffen sind) grosse Auswirkungen auf die Praxis haben.

Ebenfalls per 1. Januar 2024 wird Art. 93 Abs. 4 SchKG in Kraft gesetzt werden. Diese Bestimmung gibt dem Schuldner die Möglichkeit bei einer Lohnpfändung vom Betreibungsamt zu verlangen, dass zusätzlich auch die fälligen Krankenkassenprämien eingezogen und direkt dem Krankenversicherer überwiesen werden.

Aktuelle Übersicht über die (vielen) SchKG-relevanten Gesetzgebungsprojekte
Unserer Webseite können Sie eine hervorragende Übersicht über den Stand der zahlreichen SchKG-relevanten Gesetzgebungsvorhaben entnehmen (Link). Philipp Weber vom Bundesamt für Justiz hat die Übersicht gerade wieder auf den neusten Stand gebracht. Wir danken ihm für diesen tollen Service herzlich!

Neuere bundesgerichtliche Rechtsprechung zum SchKG
Seit unseren letzten Newsletter vom August 2022 sind einige Entscheide des Bundesgerichts ergangen, welche in der amtlichen Sammlung (BGE) erschienen oder zur Aufnahme vorgesehen sind. Sie finden diese unten in der grauen Box.

Neuere Publikationen zum SchKG
Eine Zusammenstellung aller Publikationen, welche in den letzten drei Monaten zum SchKG erschienen sind, können Sie jeweils der ZZZ entnehmen.

Weiterbildungsveranstaltungen zum SchKG
Wir möchten Sie auf folgende (zurzeit bekannte) Weiterbildungsveranstaltungen zum SchKG hinweisen, welche alle Ihr Interesse verdienen (und welche Sie auch auf unserer Webseite unter Agenda aufgeschaltet finden):

  • 21. März 2023: Weiterbildungsveranstaltung der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz in Baden (Flyer)
  • 5. September 2023: Journée lausannoise de droit des poursuites (Link; Detailprogramm noch nicht bekannt)
  • 8./9.. Sepember 2023: Schweizerischer Juristentag zum Thema SchKG (deutsch/französisch) in Zug (Link; Detailprogramm noch nicht bekannt)
  • 13. September 2023: SchKG-Tagung der Universität St. Gallen in Luzern (Link)

Es ist uns ein Anliegen, Sie als Mitglieder mehrmals jährlich über SchKG-relevante Entwicklungen zu informieren. Ihre Anregungen, Verbesserungsvorschläge oder Kritik zum Newsletter oder zu den Tätigkeiten unseres Vereins interessieren uns! Bitte richten Sie diese an Franco Lorandi.
Für den Vorstand
Franco Lorandi