Newsletter 1 | 2024
Liebe Mitglieder
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Gerne informieren wir Sie über folgende Ereignisse und Entwicklungen zum SchKG:
Jahresversammlung 2024
Die diesjährige Jahresversammlung findet am Donnerstag, 29. August 2024, ab16.45 Uhr, wieder in Bern. Die Anmeldung haben Sie (per E-Mail) am 6. Juni 2024 erhalten. Wir freuen uns, wenn Sie teilnehmen und bitten um Anmeldung (Link).
Isabelle Chabloz (Präsidentin) und Tanja Luginbühl (Mitglied) werden leider aus dem Vorstand ausscheiden. Als neues Mitglied des Vorstandes schlägt der Vorstand der Versammlung Roman Graf zur Wahl vor.
Neben den immer sehr interessanten Ausführungen von Philipp Weber zu den Gesetzgebungsprojekten im SchKG und Rodrigo Rodriguez zum internationalen Recht findet wieder ein Paneldiskussion statt zu zehn Jahre «neues Sanierungsrecht». Es diskutieren Carmela Frei (Optik des Nachlassgerichts), Eugen Fritschi (Optik des Sachwalters) und Peter Pirkl (Optik des Vertreters der Nachlassschuldnerin). Wir freuen uns auf Ihre rege Beteiligung an der Diskussion!
Aktuelle Übersicht über die (vielen) SchKG-relevanten Gesetzgebungsprojekte
Unserer Webseite können Sie in neuer Form und Design eine hervorragende Übersicht über den Stand der noch immer zahlreichen SchKG-relevanten Gesetzgebungsvorhaben entnehmen (Link). Unser Vorstandsmitglied, Philipp Weber (Bundesamt für Justiz) hat die Übersicht gerade auf den neusten Stand gebracht. Wir danken ihm für diesen tollen Service herzlich!
Inkrafttreten bereits beschlossener Gesetzesänderungen
Per 1.7.2024 ist Art. 93 Abs. 4 SchKG in Kraft getreten, gemäss welcher Bestimmung das Betreibungsamt auf Antrag des Schuldners bei einer Einkommenspfändung den Arbeitgeber anweist, für die Bezahlung der laufenden Krankenkassenprämien einen entsprechenden Betrag ans Amt zu überweisen.
Per 1.1.2025 treten u.a. folgende Bestimmungen in Kraft:
- SchKG: Art. 11 Abs. 2 und 3, Art. 43 Ziff. 1 und 1bis, Art. 56 Abs. 2, Art. 222a sowie Art. 230 Abs. 2
- OR: Art. 684a, Art. 727a Abs. 2 und 2bis,, Art. 928b Abs. 3
- HRegV: Art. 62 Abs. 5 und 6
- DBG: Art. 112 Abs. 4
- StGB: Art. 67/76a
- KVG: Art. 64a Abs. 2
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Neubesetzungen am Bundesgericht
Im Zusammenhang mit der Wahl neuer Mitglieder des Bundesgerichts wechseln die beiden bisherigen Bundesrichter, Christian Denys und Christoph Hurni, per 1. Januar 2025 in die Erste Zivilrechtliche Abteilung. Diese behandelt seit Anfang 2024 die Verfahren um (provisorische oder definitive) Rechtsöffnung.
Statistische Daten zu den Konkursdividenden
Entsprechend der Weisung Nr. 10 der Oberaufsicht SchKG werden ab 1. Januar 2025 auch die an die Konkursgläubiger ausgerichteten Dividenden statisch erfasst.
Neuere Publikationen zum SchKG
Eine Zusammenstellung aller Publikationen zum SchKG können Sie jeweils der ZZZ entnehmen. Gerne machen wir Sie auf folgende in letzter Zeit neu erschienenen Bücher und Arbeiten aufmerksam:
- Jonas Stähli, Die aktive uneigentliche notwendige Streitgenossenschaft nach Art. 260 SchKG in der ZPO (St. Galler Dissertation; Link)
- Roland Fischer, Teilkollektive Sanierungsverfahren in der Schweiz (Link)
- Stefania de Paola, Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (als pdf erhältlich – Link)
- Amrita Stella Matic, «Pre-Pack» – eine anfechtungssichere Transaktion während der Nachlassstundung im schweizerischen Sanierungsrecht (als pdf kostenlos erhältlich – Link)
- Kurzkommentar zur VZG (2. Auflage – Link)
- Jolanta Kren Kostkiewicz, Schuldbetreibungs-& Konkursrecht (4. Auflage – Link)
- Hansjörg Peter, Introduction au droit des poursuites et des faillites (Link)
Weiterbildungsveranstaltungen zum SchKG
Folgende Weiterbildungsveranstaltungen zum SchKG sind zurzeit bekannt:
- 4. September 2024: Weiterbildungsveranstaltung der Universität Lausanne, in Lausanne (Link)
- 17. September 2024: Weiterbildungsveranstaltung der Universität St. Gallen, in Luzern (Link)
- 20. September 2024: Seminar zum SchKG in Lausanne (Link)
Zudem machen wir Sie sehr gerne auch auf die CIVPRO-Tagung der Universität Bern vom 6. September 2024 zu Knackpunkten der ZPO-Revision aufmerksam (Link). Als Mitglied der SchKG-Vereinigung erhalten Sie übrigens eine Ermässigung auf den Tagungsbeitrag.
Es ist uns ein Anliegen, Sie als Mitglieder mehrmals jährlich über SchKG-relevante Entwicklungen zu informieren. Ihre Anregungen, Verbesserungsvorschläge oder Kritik zum Newsletter oder zu den Tätigkeiten unseres Vereins interessieren uns! Bitte richten Sie diese an Franco Lorandi.
Für den Vorstand
Franco Lorandi